top of page

​Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 14.02.2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen apeice, Ina-Seidel-Bogen 70, 81929 München, und dem Kunden. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

2. Vertragsgegenstand
 

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Eis und Gebäck aus einer Piaggio Ape P601 für private und geschäftliche Veranstaltungen wie Hochzeiten, Firmenfeiern und andere Events.

2.2. Der Kunde stellt sicher, dass am Veranstaltungsort ein trockener und geeigneter Platz zur Verfügung steht, an dem die Piaggio Ape P601 aufgestellt werden kann.


3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Buchung und den Eingang der Zahlung für die Buchung der Piaggio Ape P601, das Personal und die Reinigung auf das Konto von apeice zustande. Mit der Zahlung akzeptiert der Kunde diese AGB. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Preise für die Buchung der Piaggio Ape P601, das Personal und die Reinigung sind vorab zu zahlen. Die Zahlung erfolgt gemäß den im Angebot festgelegten Zahlungsbedingungen und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

4.2. Die Abrechnung der Speisen und Getränke erfolgt nach der Veranstaltung. Der Kunde erhält eine entsprechende Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen ist.
 

5. Stornierung, Verschiebung und Rücktritt

5.1. Stornierungsanforderung
Stornierungen müssen schriftlich an hallo@apeice.de oder postalisch an Julia Hofmann, Ina-Seidel-Bogen 70, 81929 München, gesendet werden.

5.2. Allgemeine Stornierungsbedingungen
Bei Stornierungen seitens des Kunden gelten folgende Regelungen:

  • Bis 28 Tage vor dem Event: Kostenfreie Stornierung

  • Bis 14 Tage vor dem Event: 50% der vorab zu zahlenden Kosten

  • Weniger als 14 Tage vor dem Event: 100% der vorab zu zahlenden Kosten

5.3. Stornierung individueller Zusatzleistungen
Für individuell angefertigte Zusatzleistungen (z. B. Logoaufleger, Magnetschilder nach Wunschmotiv und Blumenschmuck) gelten besondere Stornierungsbedingungen. Diese Leistungen sind auf spezifische Kundenanforderungen zugeschnitten und können nicht ohne Weiteres anderweitig verwendet werden.

  • Stornierungsfrist für individuelle Zusatzleistungen: Eine kostenfreie Stornierung dieser Zusatzleistungen ist nur bis zu 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin möglich. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt werden die vollständigen Kosten in Rechnung gestellt.

  • Haftungsausschluss für Drittanbieter: apeice übernimmt keine Haftung für Stornierungsgebühren, die von Drittanbietern (z. B. Floristen) erhoben werden. Alle Kosten, die durch eine Stornierung bei Drittanbietern entstehen, werden an den Kunden weitergereicht und sind von diesem zu tragen.

  • Anzahlung und Vorauszahlungen: Bei individuell angefertigten Zusatzleistungen kann eine Anzahlung oder nicht-rückerstattbare Vorauszahlung vereinbart werden, um Produktions- und Beschaffungskosten abzudecken.

5.4. Verschiebung der Veranstaltung
Falls die Veranstaltung verschoben wird, gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 5.2. Bitte kontaktieren Sie uns vor einer Stornierung oder Verschiebung, um mögliche Lösungen zu besprechen.

5.5. Durchführung der Veranstaltung trotz Wetterbedingungen
Auf Wunsch kommt apeice auch bei schlechtem Wetter zur Veranstaltung, sofern ein geeigneter, trockener Platz für die Piaggio Ape bereitgestellt wird.

5.6. Rücktrittsrecht von apeice bei höherer Gewalt
apeice behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren Ereignissen wie höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.

5.7. Gesetzliche Widerrufsrechte
Gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrechte des Kunden bleiben von diesen Stornierungsbedingungen unberührt und gelten uneingeschränkt.

 

6. Vermietung als Requisite/Filmrequisite

6.1. Bei Vermietung der Piaggio Ape als Requisite ist der Mieter verpflichtet, eine umfassende Versicherung nachzuweisen, die sämtliche Schäden am Fahrzeug während der Mietdauer abdeckt. Eine Kopie des Versicherungsnachweises ist vor Mietbeginn vorzulegen.


6.2. Der Vermieter ist berechtigt, Foto- und Videomaterial von der Vermietung anzufertigen und diese zu Marketingzwecken zu nutzen. Bei Filmproduktionen erfolgt die Veröffentlichung erst nach der offiziellen Erstausstrahlung.


6.3. Der Vermieter darf in seiner Außendarstellung und Werbung auf die erfolgte Vermietung und den Namen des Mieters Bezug nehmen, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.


6.4. Die Nutzung ist auf den vereinbarten Verwendungszweck beschränkt. Eine gastronomische Nutzung ist ausgeschlossen.


6.5. Soll das Fahrzeug während der Mietdauer motorisiert bewegt werden:

  • Ist vorab eine verbindliche Fahrernennung erforderlich

  • Muss der benannte Fahrer einen gültigen Führerschein der Klasse B vorlegen

  • Ist eine praktische Einweisung (Pauschale 100 €) in die Fahrzeugbedienung durch den Vermieter verpflichtend

  • Wird eine zusätzliche Kaution in Höhe von 1.000€ fällig

  • Trägt der Mieter die volle Verantwortung für eventuell entstehende Schäden durch Fahrbetrieb


Das Fahrzeug darf ausschließlich von den eingewiesenen und im Mietvertrag namentlich genannten Personen gefahren werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet



7. Haftung

apeice haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet apeice nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8. Datenschutz

apeice verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsabwicklung notwendig ist.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von apeice.

bottom of page